
Bezirksschornsteinfegerfür Ihlow undSüdbrookmerland.
Ihr Experte für Sicherheit, Umwelt und Energie rund um Ihr Haus.
Überprüfen · Messen · Kehren · Beraten
Di–Do 09–12 Uhr · Fr 15–18 Uhr
Liegt Ihr Haus in unserem Kehrbezirk?
Zuständig sind wir für Ihlow und Südbrookmerland (Ostfriesland). Geben Sie Ihre Gemeinde oder Ihren Ortsteil ein.
Was Pflicht ist – und was Sie frei wählen können.
Feuerstätten & Brandschutz
Gesetzliche Aufgaben und Überprüfungen
Energieberatung & Sanierung
Freie Dienstleistungen
Wo wir hinsehen.
Vom Heizraum bis zum Dach – sechs Bereiche Ihres Hauses. Wählen Sie einen Bereich in der Liste oder tippen Sie auf einen Punkt am Haus.
- 01Kaminofen & FeuerstätteKehren, Überprüfen und Messen an Kaminofen, Kamin oder Heizkessel.
- 02Heizungsanlage (Gastherme)Heizungsprüfung: Zustand, Einstellung und Optimierungspotenzial.
- 03Schornstein & AbgasanlageReinigung, Überprüfung und Abgasmessung nach 1. BImSchV.
- 04Wohn- und SchlafräumeRauchwarnmelder: Beratung zu Anbringung und Überprüfung.
- 05Heizkörper & VerteilungHydraulischer Abgleich: Jeder Heizkörper wird bedarfsgerecht versorgt.
- 06GebäudehülleThermografie macht Wärmeverluste sichtbar.
Die Rechtslage in vier Punkten
- Bestellung
- 7Jahre
- Bezirksschornsteinfeger werden jeweils für sieben Jahre für ihren Kehrbezirk bestellt.
- Feuerstättenschau
- 2×
- Innerhalb von sieben Jahren durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
- Abgasmessung
- 1.BImSchV
- Grundlage für Messungen an kleinen und mittleren Feuerungsanlagen.
- Wahlfreiheit seit
- 2013
- Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen Eigentümer frei vergeben – mit Nachweis.
Kommt der Schornsteinfeger unangemeldet?
Seit dem 1. Januar 2013 kommt der Schornsteinfeger nicht mehr automatisch zu festen Zeiten. Welche Arbeiten wann anfallen, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Der Termin für die Feuerstättenschau wird vom Bezirksschornsteinfeger angekündigt.
Was ist die Feuerstättenschau und wie oft findet sie statt?
Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Überprüfung Ihrer Feuerungsanlagen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt sie zweimal innerhalb von sieben Jahren durch. Sie kann nur vom örtlich zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten regelmäßig an Ihren Anlagen durchzuführen sind und in welchem Rhythmus. Bewahren Sie ihn gut auf und halten Sie ihn zu Terminen bereit.
Darf ich einen anderen Schornsteinfeger beauftragen?
Für Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten haben Eigentümer Wahlfreiheit. Die Durchführung ist dem Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Die Feuerstättenschau selbst bleibt dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.