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Zwei Servicefahrzeuge von Timo Seeberg, Schornsteinfegermeister, in einer Wohnstraße; ein Schornsteinfeger im Arbeitsgewand mit Zylinder steht am hinteren Fahrzeug.

Bezirksschornsteinfegerfür Ihlow undSüdbrookmerland.

Ihr Experte für Sicherheit, Umwelt und Energie rund um Ihr Haus.

Überprüfen · Messen · Kehren · Beraten

04941-9188347

Di–Do 09–12 Uhr · Fr 15–18 Uhr

Liegt Ihr Haus in unserem Kehrbezirk?

Zuständig sind wir für Ihlow und Südbrookmerland (Ostfriesland). Geben Sie Ihre Gemeinde oder Ihren Ortsteil ein.

Was Pflicht ist – und was Sie frei wählen können.

Die Rechtslage in vier Punkten

Bestellung
7Jahre
Bezirksschornsteinfeger werden jeweils für sieben Jahre für ihren Kehrbezirk bestellt.
Feuerstättenschau
2×
Innerhalb von sieben Jahren durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Abgasmessung
1.BImSchV
Grundlage für Messungen an kleinen und mittleren Feuerungsanlagen.
Wahlfreiheit seit
2013
Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen Eigentümer frei vergeben – mit Nachweis.

Häufige Fragen.

Die Antworten, nach denen uns Eigentümer am häufigsten fragen.

Alle Fragen ansehen
Kommt der Schornsteinfeger unangemeldet?

Seit dem 1. Januar 2013 kommt der Schornsteinfeger nicht mehr automatisch zu festen Zeiten. Welche Arbeiten wann anfallen, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Der Termin für die Feuerstättenschau wird vom Bezirksschornsteinfeger angekündigt.

Was ist die Feuerstättenschau und wie oft findet sie statt?

Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Überprüfung Ihrer Feuerungsanlagen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt sie zweimal innerhalb von sieben Jahren durch. Sie kann nur vom örtlich zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten regelmäßig an Ihren Anlagen durchzuführen sind und in welchem Rhythmus. Bewahren Sie ihn gut auf und halten Sie ihn zu Terminen bereit.

Darf ich einen anderen Schornsteinfeger beauftragen?

Für Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten haben Eigentümer Wahlfreiheit. Die Durchführung ist dem Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Die Feuerstättenschau selbst bleibt dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

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